Aus für Bürgerbegehren zum Rheingauhallen-Gelände
Kommunale Spitzenverbände bemängeln Zeitpunkt der Initiative und den Kostendeckungsvorschlag

Eltville. (ds) – In Eltville wird es keinen Bürgerentscheid über die künftige Bebauung des ehemaligen Rheingauhallen-Geländes geben. Den Stadtverordneten werden man vorschlagen, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.

Wie Bürgermeister Patrick Kunkel mitteilt, haben sowohl der Hessische Städtetag als auch der Hessische Städte- und Gemeindebund in ihren jeweiligen Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung richtet, innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden muss. Zwar hätten die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 26. März 2012 den Verkauf des Geländes noch nicht beschlossen, jedoch mit ihrem Beschluss zur Ausschreibung des Grundstücks zum Verkauf deutlich gemacht, dass grundsätzlich ein Verkauf erfolgen soll.

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