Kurzmitteilungen aus dem Magistrat
Hebesatzung / Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2018 / Kulturkeller

Eltville. (mh) – Wie Bürgermeister Patrick Kunkel mitteilt, hat der Magistrat mit großer Mehrheit dem Entwurf der „Satzung der Stadt Eltville am Rhein über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzung)“ zugestimmt. Die Satzung soll mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten. Sie bedarf noch der Zustimmung durch die Stadtverordneten, die am 23. März tagen werden.

Bisher hat die Stadt Eltville noch keine Hebesatzung. Sie wird jedoch vom Hessischen Städte- und Gemeindebund den am Kommunalen Schutzschirm beteiligten Kommunen „unbedingt“ empfohlen, um flexibler und auf Grund der fehlenden Genehmigungsbedürftigkeit unabhängiger bezüglich der Festlegung der örtlichen Realsteuersätze entscheiden zu können.

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