Verstoß gegen Verhaltensregeln
Klaus-Peter Willsch hat Ärger mit dem Bundestagspräsidium

Rheingau. (mg) – Die Bundestagsdrucksache 18/11920 ist für den heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Klaus-Peter Willsch höchst unerfreulich. Denn darin stellt das Präsidium des Bundestages fest, dass „der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Willsch seine Pflichten nach Paragraf 44a Absatz 4 Satz 1 Satz 5 des Abgeordnetengesetzes in Verbindung mit Paragraf 1 Absatz 6 der Verhaltensregeln für Mitglieder des Parlaments verletzt hat“.

Grund für diese erhebliche Feststellung ist die Tatsache, dass er nach mehrfachen Fristverstößen, die bereits schriftliche Aufforderungen zur Fristeinhaltung nach sich zogen, sowie einer Ermahnung des Präsidenten Dr. Norbert Lammert die „Frist zur Anzeige von Einkünften neben dem Mandat in einem weiteren Fall nicht eingehalten hat“.

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