Rechtstipp
Neue Energieeinsparverordnung

Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Sie bringt insbesondere für Vermieter und Verkäufer von Immobilien erhebliche Neuerungen mit sich. In allen Immobilien-Inseraten, sei es in Print-Medien oder im Internet, müssen Vermieter und Verkäufer Kennzahlen aus dem Energieausweis nennen. Wer dies unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein erhebliches Bußgeld.

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