Parkgebühren bei physiotherapeutischer Behandlung
Richter: Versicherungsträger hat alle Kosten einer Heilbehandlung nach Arbeitsunfall zu tragen

Muss man sein Auto gegen Gebühr in einer Kurzparkzone abstellen, handelt es sich in der Regel um übliche, in den heutigen Innenstädten nicht mehr zu vermeidende Nebenkosten einer Autofahrt. Insofern gehören auch die Parkkosten bei privaten Fahrten zum Physiotherapeuten zu den vom Versicherungsträger nach einem Arbeitsunfall zu ersetzenden Aufwendungen. Darauf hat das Sozialgericht Hildesheim bestanden (Az. S 11 U 129/11).

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