Lorch hält an Nutzung der Windenergie fest
Vorrangfläche 420 darf nicht gestrichen werden

Lorch. (av) – Die für den Bau der Windkraftanlagen oberhalb des Ranselbergs vorgesehene Fläche 420 ist nicht mehr als Vorranggebiet im Entwurf 2016 des Sachlichen Teilplans erneuerbare Energien enthalten. Das Regionalpräsidium Darmstadt begründet dies mit dem Artenschutz, das Gebiet liege im 3 km Puffer um einen Schwarzstorchbrutplatz. Im Vorranggebiet enthalten ist lediglich noch die Fläche 425 im Bereich der Silbergrube über Lorchhausen, die nicht gewollt ist. Die Stadtverordnetenversammlung hat sich einstimmig in ihrer Sitzung am Dienstag gegen die Herausnahme der Fläche 420 ausgesprochen. Ziel ist es auch weiterhin, Windenergie nutzen zu wollen.

Grundsätzlich bedeutet die Herausnahme der Fläche 420 nicht automatisch das Aus für das Genehmigungsverfahren des Windenergieprojekts. Zunächst muss eine Raumnutzungsanalyse durchgeführt werden.

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