Das Corona-Virus aus arbeitsrechtlicher Sicht
Von Manuela Röder, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Jung Weckel Felzer Eltville

Rheingau. – Das Corona-Virus beherrscht die Medien, unseren Einkauf und ist mittlerweile auch mit arbeitsrechtlichen Fragen in unserem Alltag angekommen.

Darf ich als Arbeitnehmer aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Virus zuhause bleiben?

Die Sorge oder Befürchtung zu erkranken, ist kein Grund der Arbeitspflicht nicht nachzukommen. Der Arbeitnehmer muss deshalb weiter am Arbeitsplatz erscheinen.

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