Entscheidung für "Grosses" und "Erstes Gewächs"
Mindestkriterien für die Spitze der Herkunftsweine in der deutschen Weinverordnung durchgesetzt

Das Land Hessen kann auf Antrag des Rheingauer Weinbauverbandes e.V. die Aufnahme der Bezeichnungen "Grosses Gewächs" und "Erstes Gewächs" und die damit verbundenen Mindestkriterien für die Spitze der Herkunftsweine in der deutschen Weinverordnung mit einer großen Mehrheit im Bundesrat durchsetzen.

Die Begriffe "Grosses Gewächs" und "Erstes Gewächs" wurden in den vergangenen 20 Jahren vom Rheingauer Weinbauverband e.V. und dem Verband deutscher Prädikatsweingüter eingeführt und zu einem Qualitätsversprechen großer Deutscher Weine entwickelt. Mit dem Eintrag in die neue deutsche Weinverordnung wird eine verbindliche bundeseinheitliche Begrifflichkeit eingeführt, die die Verwendung für alle …

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