Aktualisierte Zugangsregelungen

– Die Gemeindewerke Budenheim weisen aufgrundvder 29. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz auf folgende Zugangsregelungen seit dem 7. Dezember für das Hallenbad hin:

Grundsätzlich gilt die 2G-Plus Regel. Zutritt haben nur die Besucherinnen und Besucher, die einen vollständigen Impfstatus haben und einen aktuellen negativen Test nachweisen. Der Nachweis darf bei einem POC-Test maximal 24 Stunden und bei einem PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein.

Keinen Test benötigen Besucher mit einer Auffrischungsimpfung (Booster). Ebenfalls keinen Test benötigen Kinder bis zum zwölften Lebensjahr und drei Monate. Ungeimpfte Kinder bis 17 Jahre benötigen einen Test.

Eine …

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