Aufgaben des Schiedsamtes

– Streitigkeiten ohne vorhergehenden Versuch einer Streitbeilegung werden zunehmend vor die Gerichte gebracht. Nach dem Ende eines nicht selten langwierigen Instanzenweges sowie dem Einsatz von Geld und Zeit mag sich mancher fragen, ob nicht Gesprächsbereitschaft und ein gewisses Entgegenkommen für beide Seiten besser gewesen wären. Hier setzt die vom Amtsgericht bestellte Schiedsperson an. Diese versucht, neutral und zusammen mit allen Beteiligten, eine gütliche Einigung vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu finden.

Das Schiedsverfahren kann z.B. in Streitigkeiten zwischen Nachbarn vermitteln sowie bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit Kaufleuten oder Handwerkern versuchen, …

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