Der Stil ist nicht in Ordnung

Unser Leser Helmut Seifert reagiert auf ein Schreiben, das mit der Anhebung der Grundsteuer der Gemeinde Budenheim ab dem 1. Januar 2023 dem Grundsteuerbescheid beigefügt wurde. Hier stellt sich die Frage, ob durch die Änderung des Landesfinanzausgleichgesetzes ab 1. Januar 2023 und der Erhöhung der Nivellierungssätze es zwingend erforderlich war, die Grundsteuer zu erhöhen.
Im Anschreiben selbst wird formuliert „Ersten Umfragen zufolge zeichnet sich landesweit eine Erhöhung der Grundsteuern ab dem Jahre 2023 ab“.
Nach meiner Meinung ist allein schon mit dieser Formulierung eine Erhöhung der in Rede stehenden Grundsteuer nicht erforderlich gewesen, zumal die Anhebung der Hebesätze, wie in diesem Schreiben formuliert, durch „Erlass …

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