Fristen beachten
Grundsteuer: Änderungen müssen angezeigt werden

Alle Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen, die für die Bewertung der Grundstücke relevant sind, den Finanzämtern innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist mitzuteilen.

Änderungen müssen grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres, das auf die Änderung folgt, angezeigt werden. Änderungen im Jahr 2026 sind also bis zum 31. März 2027 anzuzeigen. Abweichend davon gilt eine verlängerte Frist zur Anzeige von Änderungen, die 2025 eingetreten sind. Hier ist eine Anzeige bis zum 30. April 2026 noch rechtzeitig.

Änderungen müssen zum Beispiel in Fällen von erstmaliger Bebauung, Anbau, Umbau, Kernsanierung oder Abriss, Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche, …

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