Alle Grundstückseigentümer

sind verpflichtet, Überwuchs von ihren Grundstücken zu beseitigen, wenn dieser in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt. Durch den Überwuchs wird die Sicherheit und Leichtigkeit sowohl im Gehwegbereich als auch im Fahrbahnbereich durch Sichtbehinderungen beeinträchtigt. Die Gemeinde …

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