Einspruch eingelegt
Martin May befürchtet Gefährdung der Gesundheit

Fristgerecht hat Martin May, einer der Sprecher der Bürgerinitiative gegen den Bau einer Bodenaufbereitungsanlage, Einspruch gegen sowohl die Änderung des Flächennutzungsplans als auch gegen den Entwurf des Bebauungsplans "Dyckerhoffgelände" eingelegt.

In seiner Begründung weist May darauf hin, dass es sich um eine Industrieanlage handele, die grundsätzlich nur in einem Industriegebiet verwirklicht werden könne. "Der Betrieb einer solchen Anlage in einem sogenannten Sondergebiet ist nicht rechtmäßig", so Martin May. Zur Wohnbebauung müsse ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden. Dies entspreche den Bestimmung für die Nachbarschaft zu einem Industriegebiet.

Der geplante Erdwall …

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X