Finanzämter informieren

Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft

Finanzämter prüfen alle drei Jahre, ob steuerbegünstigte Vereine die Voraussetzungen für Steuerbefreiungen erfüllen. Betroffene Vereine erhalten ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärung. Für die Steuererklärung müssen der Vordruck „KSt 1“ mit „Anlage Gem“ sowie u. a. Kassenberichte und Tätigkeitsberichte beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Die Abgabefrist für nicht steuerlich beratene Vereine ist der 31. Juli 2026. Eine Fristverlängerung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über „Mein ELSTER“ (www.elster.de) einzureichen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet das Landesamt für Steuern unter www.lfst.rlp.de („Elster > Klickanleitungen > Mein ELSTER für Vereine“).

Vereine mit geringen Einnahmen (steuerpflichtige Umsätze unter 25.000 Euro jährlich) können in Rheinland-Pfalz eine vereinfachte Überprüfung nutzen. In diesem Fall genügt zusätzlich der vollständig ausgefüllte Vordruck „Gem 1 – Anlage“ (unter www.lfst.rlp.de „Information – Vereine – Vordrucke – Sonstige Vordrucke“). Kassenberichte sind zunächst nicht erforderlich. Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte müssen immer abgegeben werden.

Kommentar schreiben

Der Inhalt dieses Feldes wird nicht öffentlich zugänglich angezeigt.
Sicherheitsprüfung
Diese Frage hat den Zweck zu testen, ob Sie ein menschlicher Benutzer sind und um automatisierten Spam vorzubeugen.
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.


X