Finanzämter informieren
Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft

Finanzämter prüfen alle drei Jahre, ob steuerbegünstigte Vereine die Voraussetzungen für Steuerbefreiungen erfüllen. Betroffene Vereine erhalten ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärung. Für die Steuererklärung müssen der Vordruck „KSt 1“ mit „Anlage Gem“ sowie u. a. Kassenberichte und Tätigkeitsberichte beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Die Abgabefrist für nicht steuerlich beratene Vereine ist der 31. Juli 2026. Eine Fristverlängerung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über „Mein ELSTER“ ( …

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