"Prosit Neujahr oder Prost Mahlzeit"

Unser Leser Friedhelm Bieber wirft die Frage auf, ob die Ausweisung des Areals für die Bodenbehandlungsanlage als Sondergebiet und die zugestellten Ausbaubeiträge rechtens sind: Prosit Neujahr oder doch eher Prost Mahlzeit? 2024 war ein ereignisreiches Jahr, leider lief es keineswegs nur in Berlin nicht rund. Für das Baugebiet Dyckerhoff wurde – entgegen geltendem Recht – im Bebauungsplan die Fläche für die geplante Bodenbehandlungsanlage als Sondergebiet ausgewiesen. Zutreffend wäre ein Industriegebiet gewesen. Der Grund hierfür ist nicht bekannt, allerdings sind im Fall eines Sondergebiets deutlich geringere Abstände zur Wohnbebauung erforderlich. Auch im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor werden die Interessen der Gemeinde nur sehr vage …

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