Budenheim.
Unsere Leserin Elvira Mezger beklagt mangelnde Information aus dem Rathaus. Zwei aktuelle Beispiele zeigen, wie wichtig eine verlässliche und zeitnahe Information der Bürgerinnen und Bürger durch das Rathaus und insbesondere durch den Bürgermeister ist. Erstes Beispiel: Das vielgelobte 0-Euro-Ticket
Die Ankündigung unseres Bürgermeisters Stephan Hinz Anfang dieses Jahres in der Budenheimer Heimatzeitung klang eindeutig und verbindlich. Dort hieß es von Stephan Hinz wörtlich: „Der 0-Euro-Samstag zeigt, wie attraktiv und alltagstauglich klimafreundliche Mobilität sein kann. Dass wir dieses Angebot für das ganze Jahr sichern konnten, ist ein großer Erfolg für Budenheim.“
Die Aussage konnte wohl kaum anders verstanden werden, als dass der 0-Euro-Samstag das ganze Jahr verlässlich zur Verfügung steht.
Umso größer die Enttäuschung: Am Samstag, 4. Juli, saß man entspannt im Bus nach Mainz – und wurde bei einer Fahrscheinkontrolle plötzlich zum Schwarzfahrer. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern wirft Fragen auf: Wenn eine öffentlich als Erfolg und für das ganze Jahr als gesichert dargestellte Vereinbarung plötzlich nicht mehr gilt, warum werden die Bürgerinnen und Bürger darüber nicht umgehend informiert? Gerade wenn eine solche Ankündigung vor einer Wahl (!) öffentlich kommuniziert wird, darf man erwarten, dass die Bürger auch über eine spätere Änderung ebenso deutlich und schnell informiert werden.
Zweites Beispiel: Der wichtige Radweg am Wäldchenloch
Der lange erwartete Fahrradweg ist im Prinzip fertig und befahrbar. Nun scheint die endgültige Freigabe lediglich an einem kurzen Geländer im Endbereich zu hängen. Auf telefonische Nachfrage konnte allerdings niemand genau sagen, wann dieses angebracht und der Radweg freigegeben wird. Das ist besonders ärgerlich, weil es sich um eine wichtige Verbindung handelt. Fahrradfahrer müssen derzeit an der Sperrung unvermittelt auf die viel befahrene Landstraße wechseln, um nach Budenheim zu gelangen. Gerade deshalb sollte die Gemeinde regelmäßig und von sich aus über den aktuellen Stand informieren. Beide Beispiele zeigen: Bürgerinformation darf nicht erst auf Nachfrage erfolgen. Sie muss rechtzeitig, transparent und vor allem dann erfolgen, wenn sich eine öffentlich angekündigte Entscheidung oder ein wichtiger Termin verändert. Deshalb sind Bürgermeister und Gemeindeverwaltung aufgefordert, zu beiden Vorgängen öffentlich Stellung zu nehmen: Warum wurde das zuvor als für das gesamte Jahr gesicherte 0-Euro-Angebot offenbar beendet oder verändert, und weshalb wurden die Bürger darüber nicht zeitnah informiert? Und wann ist beim Radweg am Wäldchenloch konkret mit der vollständigen Freigabe zu rechnen?
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