Vortrag im Gemeindehaus

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird immer wichtiger. Die Menschen werden im Durchschnitt älter und damit stellen sich auch die Fragen: Was im Falle eines Falles geschehen soll und wer dies dann für einen regelt.

Andrea Hery, Fachanwältin für Medizinrecht, hält zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ am 12. Juni um 19 Uhr einen Vortrag im evangelischen Gemeindehaus, Jahnstraße 2.

Der Vortrag erklärt die Begriffe Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und zeigt auf, wie man durch Alter, Unfall oder Krankheit daran gehindert sein kann, eigene Angelegenheiten zu regeln. Mit der Patientenverfügung kann bestimmt werden, was im Krankheitsfall medizinisch unternommen wird bzw. wie auf lebensverlängernde Maßnahmen Einfluss genommen werden kann. Die Referentin ist Rechtsanwältin in Mainz und erklärt die Begrifflichkeiten anhand konkreter Fallbeispiele.

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