„Der Weinstand ist illegal“

Unser Leser Dr. Martin Rupps befürchtet, dass für den geplanten Weinstand am Rheinufer eine benötigte Baugenehmigung nicht vorliegt. Bürgermeister Stephan Hinz verkündet vor der Wahl, dass zum 1. April ein Weinstand auf den Isola-della-Scala-Platz zurückkehrt. „Es liegen alle Genehmigungen vor.“ Laut Hinz wird der Weinstand zwischen April und Oktober öffnen. Die CDU feiert die Nachricht euphorisch, als habe der heilige Stephan nach langer Trockenzeit Regen geschickt.

Herr Hinz mag doch mal bitte die Baugenehmigung für den Weinstand in eine Kamera halten. Sie ist Voraussetzung dafür, dass ein Weinstand entweder auf Rädern (für vier Monate im Jahr) oder auf festem Grund (mehr als vier Monate im Jahr) öffnen darf. Meinen Recherchen nach kann keine Genehmigung erteilt werden, weil der Weinstand über keine eigenen Toiletten verfügt. Gar nicht darüber verfügen kann, Stichwort Hochwasserschutz.

Der Herr Bürgermeister sagte selbst in einer Bauausschuss-Sitzung gleich mehrfach: "Der Weinstand ist illegal." Das Wasserwirtschaftsamt, mit dem Hinz schon im Sommer einig geworden sein will, kann die wasserrechtliche Genehmigung erteilen. Niemals eine Baugenehmigung. Der frühere Weinstand-Betreiber hat seinen Bauantrag laut dem Kreis zurückgezogen. Mutmaßlich wegen der Aussichtslosigkeit des Antrags.

Ich habe Herrn Hinz mit diesem Sachverhalt konfrontiert. Auf eine Antwort warte ich bis heute. Ich habe diesen Sachverhalt auf seiner Facebook-Seite als Kommentar platziert. Den Kommentar finde ich nicht mehr.

Entweder, so meine Annahme, entpuppt sich das Wahlversprechen „Weinstand“ als schlechter Aprilscherz. Oder der Herr Bürgermeister wird WC-Kundinnen und -kunden erneut einem Budenheimer Gastronomen aufbürden, dessen kleine Sinkgrube nur für Gäste von Kiosk und Biergarten sowie Wanderer, Radfahrer und Spielplatz-Kinder reicht. Ein mögliches Kalkül, das zum Himmel stinkt!

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