Weniger Beschwerden über Schulbusverkehr
Fahrplanmäßige Verbindungen im ÖPNV bleiben aber weiterhin ein Problem im Kreis

Für das Jahr 2023 verzeichnete der Rheingau-Taunus-Kreis bzw. die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) als Auftraggeber des öffentlichen Personennahverkehrs im Kreis insgesamt 581 Fälle, in denen die beauftragten Unternehmen Vertragsstrafen zahlen mussten, weil sie ihre Leistungen nicht wie vereinbart erbracht hatten. 211.000 Euro mussten die Unternehmen als Maluszahlungen an den Kreis leisten.

Doch das solle natürlich kein Einnahmequelle werden, so Landrat Sandro Zehner. Denn Sinn und Zweck der Vereinbarung sei schließlich, dass die Aufträge erfüllt und die Bürger den ÖPNV auch verlässlich nutzen können. Aus den Zahlen des Kreises geht hervor, dass der Nahverkehr zu gut 50 Prozent …

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