Rodungen am Rheinufer
Für Umgestaltung des Wallufer Rheinufers unumgänglich

Walluf. – „In Hinblick auf die von den gemeindlichen Gremien beschlossene Umgestaltung des Wallufer Rheinufers im Bereich des Weinprobierstandes und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes war es unumgänglich, dass der vorhandene Bewuchs bzw. Wildwuchs und Sträucher teilweise entfernt werden mussten. Diese Maßnahmen wurden am gestrigen Tage durchgeführt“, so Bürgermeister Manfred Kohl.

Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes dürften im Zeitraum von 1. März bis 30. September keine Baumfällungen vorgenommen werden. Um nicht Gefahr zu laufen, dass es möglicherweise dadurch zu zeitlichen Verzögerungen bei den Umgestaltungsmaßnahmen des Wallufer Rheinufers komme, hätten die erforderlichen Rodungsarbeiten jetzt zeitnah ausgeführt werden müssen.

„Die klare und eindeutige Rechtslage lässt uns keine andere Wahl.

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