Fasching & Alkohol

Rheingau. (mg) – Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: An das Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht setzen. Zwar fühlen sich viele nach zwei, drei Gläsern noch als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache: Schon geringe Alkoholmengen genügen, um die Reaktionsfähigkeit drastisch einzuschränken. Darum drohen bereits ab 0,3 Promille Führerscheinentzug, Punkte und ein Bußgeld, wenn jemand Fahrauffälligkeiten zeigt – zum Beispiel Schlangenlinien fährt. Wer mit 0,5 Promille in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten, muss bis zu drei Monate auf seinen Führerschein verzichten und bekommt mindestens vier Punkte in Flensburg. Verursacht jemand mit solchem Alkoholspiegel einen Unfall, steigen Geldstrafe und Punktezahl deutlich an. Gleichzeitig wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen.

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