Biomüll ohne Störstoffe: Falsche Abfalltrennung führt zu höheren Kosten

Ab 1. Mai 2025 wird die bundesweit geltende Bioabfallverordnung verschärft. Demnach darf der gesamte Bioabfall dann nur noch ein Prozent Störstoffe enthalten. Stark verunreinigter Biomüll kann in einer Vergärungsanlage nicht zu Kompost verarbeitet werden. Solch kontaminierter Bioabfall kann dann nur noch teuer und unökologisch verbrannt werden. Die Kosten hierfür tragen letztendlich alle Gebührenzahlenden. Vor diesem Hintergrund wird die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR (KAW) sowohl im Mainzer Stadtgebiet als auch im Landkreis Mainz-Bingen Biotonnen, die bei den Regelsammeltouren entsprechend auffällig geworden sind, stehen lassen. Fehl befüllte Biotonnen müssen dann vom …

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