ist froh, dass der Weinstand für die Budenheimer Bürger wieder öffnen darf. Dies erfolge auf geregelten vertraglichen Grundlagen mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt, der Kreisverwaltung und der Struktur- und Genehmigungsbehörde. Bislang durfte der Weinstand lediglich auf Initiative von Bürgermeister Stephan Hinz unter Duldung der KV und des WSA betrieben werden. Dazu gehörten auch schriftliche Verabredungen mit dem Biergarteninhaber hinsichtlich der Nutzung der Toiletten. Diese Verabredung über die Toilettennutzung sei immer noch gültig. Aufgrund Klagen gegen die Gemeinde sowie den Bürgermeister persönlich und Aktionen gegen den Weinstandinhaber wurde die Erlaubnis zur Weiterbetreibung des Weinstandes im vergangenen Jahr gestoppt. Die Verfahren seien alle zu Gunsten der Gemeinde und des Bürgermeisters abgeschlossen. Teuer bezahlt habe das Ganze der Weinstandbetreiber. Zum einen sei seine Investition quasi über Nacht wertlos geworden. Zum anderen habe er Verfahrenskosten stemmen und ein Jahr lang auf Einnahmen verzichten müssen.

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