Ingelheim. (hm) –
Wassersportler können die linksrheinischen Wasserflächen im Naturschutzgebiet "Fulder-Aue/Ilmen-Aue" in dieser Saison weiterhin befahren. Mit Schreiben vom 5. Mai hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz und das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat darüber informiert, dass das Verfahren für die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Naturschutzgebietsbefahrensverordnung“ zunächst nicht weiterverfolgt wird.
Hintergrund ist, dass entscheidende Punkte für die beantragte Änderung noch immer offen sind. Zum einen müssen landesseits die avifaunistischen Datengrundlagen verbessert werden, an denen wiederholt Zweifel geäußert worden waren. Zum anderen habe sich gezeigt, dass eine naturschutzfachliche Gesamtbetrachtung für den ganzen Inselrhein erforderlich ist, die von den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen gemeinsam zu erstellen wäre. So lange wird das BMV das Verordnungsverfahren nicht weiterverfolgen.
Zankapfel Naturschutzgebiet
Vorangegangen war ein leidenschaftliches Tauziehen um die Befahrensregelung zwischen Naturschützern und Wassersportlern. Während der Naturschutzbund (Nabu) und verschiedene ornithologische Gesellschaften die Vogelwelt bedroht sahen, verwiesen die Wassersportler auf die elementare Bedeutung des Gebiets für Trainings- und Erholungszwecke. Die Naturschützer beharren darauf, die gesamte rund 300 Hektar große Wasserfläche für jede wassersportliche Nutzung zu sperren, um Wasser- und Zugvögel nicht in ihrem Brut- und Rastverhalten zu stören. Die Wassersportler hingegen machen geltend, dass nur ein kleiner Teil der Wasserfläche für das Kajak- und Rudertraining sowie als Naherholungsgebiet genutzt wird.
Die seit 1995 geltende Rechtsverordnung für das Naturschutzgebiet enthält strenge Vorschriften für das Befahren und die Nutzung des Gebiets, das nur vom 1. April bis 14. Oktober befahren werden darf. Die Ausweitung des Befahrensverbots auf die Sommermonate, wie von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) angestrebt, ist somit vorläufig vom Tisch. Die SGD Süd hatte im Juli 2024 eine vollständige Sperrung durchsetzen wollen und einen sofortigen Vollzug angeordnet. Daraufhin hatte sich erheblicher Widerstand unter den Wassersportlern formiert, der zur Gründung des IG Inselrhein e.V. führte, der sich für eine sanfte Nutzung und ein naturverträgliches Nebeneinander von Naturschutz und Wassersport stark macht. Die SGD Süd musste zwischenzeitlich einräumen, mit ihrer Allgemeinverfügung ihre Kompetenzen überschritten zu haben, und musste das nun ruhend gestellte Verfahren an das Bundesverkehrsministerium abgeben.
Geltende Einschränkungen
Auch nach der vorläufigen Aussetzung des Verfahrens gelten die bisherige Naturschutz- und Befahrensverordnung. Verboten bleiben weiterhin beispielsweise, das Naturschutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten oder vom Wasser aus am Ufer anzulanden. Das Betretungsverbot gilt auch für Sandbänke und Leitwerke. Verboten ist zudem, Hunde frei laufen zu lassen, zu zelten, Feuer zu machen, zu lärmen und Flugkörper jeder Art zu betreiben.
Die vollständige Rechtsverordnung ist unter anderem auf der Webseite https://naturschutz.rlp.de sowie auf den Webseiten verschiedener Wassersportvereine, beispielsweise auf https://rued-yc.de, abrufbar.
Erleichterung bei den Wassersportlern
"Mit dieser Ruhe-Entscheidung ist zu Beginn der Wassersportsaison ein wichtiges Signal gegeben worden, das allen, die auf dem Wasser unterwegs sind, Rechtssicherheit bietet", heißt es in einer Stellungnahme des IG Inselrhein e.V.
Die IG Inselrhein begrüßt die Entscheidung für ein länderübergreifendes Gesamtkonzept mit eindeutiger Datenbasis. "Oft schien es, dass uns durch vehement und pathetisch, aber ziemlich beweisfrei vorgetragene Argumente von Vogelschützern unsere Wassersport- und Naherholungsgewässer genommen werden würden", so Claus von Kutzschenbach, Pressesprecher der IG Inselrhein. Er äußerte sich zufrieden, dass das Verfahren nun auf sichere Grundlagen gestellt werden soll. Vom Nabu-Zentrum Rheinauen, einem der schärfsten Kritiker der wassersportlichen Nutzung des Naturschutzgebiets, lag bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme vor.

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