Reinigungspflicht
Gemeinde erinnert an Straßenreinigungssatzung

Die Gemeindeverwaltung erinnert alle Einwohnerinnen und Einwohner daran, dass die Reinigung von Gehwegen, angrenzenden Fahrbahnen, Straßenrändern und -begleitgrün laut Straßenreinigungssatzung in der Verantwortung der Grundstückseigentümer und -besitzer liegt. Diese Regelung gilt seit dem 14. Dezember 2000 und wurde zuletzt am 17. Dezember 2015 aktualisiert.

Ziel ist es, Sauberkeit und Sicherheit im Gemeindegebiet zu gewährleisten – und das unter Einbeziehung der Anwohnerschaft. „Eine saubere Gemeinde ist nur gemeinsam möglich“, betont Bürgermeister Stephan Hinz.

Die Reinigungspflicht betrifft alle Grundstücke, die an öffentliche Straßen angrenzen oder über diese erschlossen …

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