Budenheim. (rer) –
Die schon vierte Bürgerinfo der Freien Wähler Budenheim (FWB) war erneut sehr gut besucht. Bei der Veranstaltung seien umfassende Informationen rund um die Gemeinde vermittelt worden. In kurzen informativen Beiträgen hätten Mitglieder und Unterstützer der FWB über aktuelle positive und kritische Budenheimer Themen berichtet und für Fragen und Diskussionen zur Verfügung gestanden.
Friedhelm Bieber berichtete von handwerklichen Fehlern der Verwaltung sowohl beim Wechsel von Einmal- zu wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen als auch bei der Erstellung der Beitragsbescheide. Den Systemwechsel selbst befürwortete er hingegen ausdrücklich. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausbaubeitragssatzung würden insbesondere wegen der rückwirkenden Festlegung von Beitragspflichten, Unklarheiten bei der Widmung öffentlicher Straßen sowie erheblicher Probleme beim fristgerechten und vollständigen Versand der Bescheide bestehen..Einzelne Anwesende hätten dies bestätigt. Der Gemeinde sei hieraus für 2020 ein Schaden von etwa 40.000 Euro entstanden. Kritik aus dem Zuhörerkreis sei auch wegen fehlender Informationen der Verwaltung zum weiteren Vorgehen, zu künftigen Kosten sowie zur Anzahl möglicher Abrechnungen pro Maßnahme gekommen.
Beim Thema Abwasser wies Bieber darauf hin, dass der Gebührensatz von 1,87 Euro pro Kubikmeter seit 2008 unverändert ist, obwohl Bau- und Betriebskosten seitdem massiv gestiegen sind. Dies lasse ihn vermuten, dass früher Überschüsse erzielt und unzulässigerweise im laufenden Betrieb aufgebraucht wurden. Zudem merkte er an, dass für 2026 keine Gebührenkalkulation erfolgte und es trotz anstehender Kosten in Millionenhöhe (für die Sanierung von Pumpwerken und Kanälen) bei der bisherigen Gebührenhöhe bleibe. Dies könne künftig zu einem sprunghaften Anstieg dieser Gebühren führen.
Niels Heinzinger berichtete, dass nach über einem Jahr intensiver Arbeit Bedenken, Widerstände und technische Hürden überwunden werden konnten, sodass die kommende Gemeinderatssitzung erstmals als öffentliche Tonübertragung online stattfinden kann. Dies bezeichnete Heinzinger als ersten, wichtigen Schritt für gelebte Transparenz und offene Bürgerinformation.
Friedhelm Gores berichtete, dass seit Dezember 2024 das Unternehmen EWR Climate Connection im Auftrag der Gemeinde einen Wärmeplan mit Bestands- und Potenzialanalysen, Zielszenarien und Maßnahmenkatalog erarbeite. Als Ergebnis stellte Gores fest, dass eine übergreifende kommunale Lösung nicht absehbar sei, sodass Eigentümer weiterhin selbst entscheiden müssen.
Peter Weber erläuterte die Folgen der Grundsteuerreform. Danach ergebe sich für Wohngrundstücke eine durchschnittliche Mehrbelastung von 13,17 Prozent, bei Einfamilienhäusern sogar von 38,11 Prozent. Nichtwohngrundstücke würden hingegen um 31,92 Prozent entlastet, unbebaute Grundstücke sogar um 74,90 Prozent. Nach dem Grundsteuerhebesatzgesetz vom Februar 2025 könne die Gemeinde nun differenzierte Hebesätze festlegen.
Carolin Schnarr schilderte die Verkehrssituation mit Schwerpunkt Binger Straße. Lärm, mangelnde Sicherheit und Verkehr auf dem Gehweg würden die Lebensqualität in der Ortsmitte erheblich beeinträchtigen. Kritisiert wurden zudem die fehlende Öffentlichkeit und die geringe Sitzungsfrequenz der Verkehrskommission sowie mangelnde Transparenz: Tagesordnungen, Protokolle und Sitzungen sind für Bürgerinnen und Bürger nicht zugänglich.
Maria Alsbach-Gores bemängelte, dass seit 2016 keine Jahresabschlüsse vorgelegt wurden. Dadurch seien weder eine ordnungsgemäße Kontrolle der Vermögenslage noch eine fundierte Steuerung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde möglich. Sie betonte die gesetzliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Darstellung von Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Risiken im Jahresabschluss, der nach handelsrechtlichen Grundsätzen zu erstellen ist; zudem sei der Haushaltsplan 2026 ebenfalls noch nicht beschlossen.
Zum Dyckerhoff-Gelände erinnerte Friedhelm Bieber daran, dass sich die Freien Wähler gegen die Industrieanlage zur Behandlung, Lagerung und zum Umschlag nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle/Böden in unmittelbarer Nähe zur geplanten Wohnbebauung gerichtet habe. Nach Ansicht der FW seienberechtigte Einwände, Verfahrensauffälligkeiten und Umweltfragen nicht ausreichend berücksichtigt worden. Das Kostenrisiko eines Rechtsstreits übersteige die Möglichkeiten der Bürgerinitiative, weshalb keine Klage eingereicht worden sei. Budenheim sei damit der einzige Standort in Deutschland, an dem eine solche Anlage in unmittelbarer Nähe zur geplanten Wohnbebauung möglich ist.

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