Frist läuft nach einem Monat ab

Unser Leser Friedhelm Bieber kritisiert die seiner Meinung nach mangelhafte Information der Budenheimer Bürger durch die Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung weist aktuell auf ihrer Homepage darauf hin, dass sie ein spezielles Postfach eingerichtet habe, an das Betroffene sich bei Fragen zur Festsetzung der Beiträge für die Herrichtung der Friedrich-Ebert-Straße per Mail wenden können. Leider hat die Gemeindeverwaltung vergessen, darauf hinzuweisen, dass die Frist (ein Monat) zur Einlegung eines Widerspruchs auch abläuft, wenn nur per Mail Einwendungen an dieses Postfach gerichtet werden. Es ist schade, dass trotz des vor dem Verwaltungsgericht Mainz unter dem Aktenzeichen 3K 371/26.MZ geführten umfänglichen Rechtsstreits gegen die Gemeinde Budenheim, der sowohl die Wirksamkeit der zugrundeliegenden Ausbaubeitragssatzung als auch die Berechnungsweise der Beiträge (aktuell nur für die Julius-Leber-Straße) zum Gegenstand hat, erneut die mangelhafte Information der Budenheimer Bürger zu beanstanden ist.

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