Toilettenanlage wäre angebracht

Unser Leser Holger Kohde befasst sich in seinem Leserbrief mit den fehlenden Toilettenanlagen am Budenheimer Rheinufer: Meine Frage an die Gemeinde: Insbesondere bei der Behördenprüfung einer Schankerlaubnis sollte auch die WC-Frage eine Rolle spielen, gerade beim Ausschank alkoholischer Getränke. Ein Weinausschank mit über 200 Sitzplätzen im Sommer, ohne WC, wird für viele Gäste ein Problem. Nach Paragraf 4 der Gaststättenverordnung wird bei einer betriebenen Fläche von 50 bis hin zu 150 Quadratmeter der Betreiber verpflichtet, eine WC-Anlage anzubieten.

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