Budenheim. (rer) –
„Seit einem Jahr ist im Bereich zwischen Mainz und Bingen kein Fall mehr von Afrikanischer Schweinepest aufgetreten. Das zeigt: Die Maßnahmen wirken. Damit konnte auch die EU überzeugt werden, dass die Sperrzone verkleinert werden kann. Das ist ein großer Erfolg für alle Beteiligten und war nur durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit, etwa mit dem Kreis Mainz-Bingen, der Jägerschaft, dem Bauern- und Winzerverband, den beteiligten Behörden, der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft sowie allen umsichtigen Bürgerinnen und Bürgern möglich“, sagte Umweltministerin Katrin Eder.
Seit Sommer 2024 ist Rheinland-Pfalz von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) direkt betroffen. Seitdem wurden viele Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung der Seuche, die Haus- und Wildschweine befällt, nicht nur zu verhindern, sondern sie zurückzudrängen und zu tilgen.
Nun konnte für den Bereich zwischen Mainz und Bingen, das Gebiet Beta, bei der EU die Verkleinerung der Sperrzonen beantragt werden. Dies war möglich, da durch vom Land getroffene Maßnahmen, wie Hunde- und Drohnensuchen, aber auch durch jagdliche Maßnahmen, überzeugend gezeigt werden konnte, dass die Tierseuchenbekämpfung wirkt und in diesem Gebiet seit einem Jahr keine ASP mehr aufgetreten ist. Da durch die errichteten Zäune auch keine Abwanderung potenziell infizierter Tiere stattfinden konnte, haben die EU und die Mitgliedsstaaten dem Antrag auf Rückstufung zugestimmt.
Das bedeutet, dass für das Gebiet zwischen Mainz und Bingen die bisherige Sperrzone II in eine Sperrzone I überführt und die bisherige Sperrzone I aufgehoben werden kann. Die Rückstufungen der Sperrzonen bringen jeweils auch Erleichterungen für die verschiedenen Nutzergruppen (Landwirtschaft, Jägerschaft, Bürgerinnen und Bürger) mit sich, die im Detail der geltenden Allgemeinverfügung zu entnehmen sind.
Tatsächlich könnte, eine gleichbleibende Lage vorausgesetzt, im Herbst auch die Rückstufung für große Teile der restlichen Sperrzone II beantragt werden. Im nächsten Jahr könnte die vollständige Aufhebung folgen. Voraussetzung ist immer, dass keine neuen Fälle auftreten. Auch die behördlich angeordneten Maßnahmen, und damit auch der errichtete Zaun, würden dann, und erst dann, ihre Notwendigkeit verlieren.
Daher appelliert das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität nochmals an alle, sich an die getroffenen Maßnahmen zu halten und eventuell aufgefundene Kadaver von Wildschweinen dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Kommentar schreiben