Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern

– Die Handlungsfähigkeit der Kommunen wird eingeschränkt, weil insbesondere die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zunehmend die Genehmigung der Haushalte versagt oder

entsprechende Verfahren aussetzt, so der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz in einer Mitteilung. Dies habe vor Ort erhebliche Konsequenzen: Nur unabweisbare Auszahlungen oder Aufwendungen (z. B. aus Verträgen) sind zulässig, Investitionskredite dürfen nur in Höhe von maximal 25 % der Vorjahresermächtigung aufgenommen werden und Änderungen des Stellenplans sind untersagt. Dabei werde verkannt, dass die hohen Ausgaben den Kommunen nicht anzulasten sind, sondern insbesondere im Zuzug von Geflüchteten, dem notwendigen Ausbau der Kindertagesbetreuung und den zu erwartenden Tarifsteigerungen …

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