Keine Begrenzung der Besucherzahl mehr

– Am 21. September entfiel die Begrenzung der Besucheranzahl im Hallenbad. "Dies ist durch eine Änderung in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung möglich", so Vorstandssprecher Jörg Gräf. Voraussetzung hierbei sei jedoch die Begrenzung des Zutrittes von maximal 25 getesteten Besuchern bei der Warnstufe 1. "Wir begrüßen diesen Schritt", so Gräf weiter, der auch auf eine breite Zustimmung in der letzten Verwaltungsratssitzung stieß. "Damit wird unser Personal im Hallenbad nicht mehr in die Situation versetzt, Personen bei Erreichen der Kapazitätsgrenzen abzuweisen. Wir hoffen auch, keine Einschränkungen mehr vornehmen zu müssen". Die Gemeindewerke Budenheim weisen jedoch darauf hin, dass die …

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