Kommunale Wärmeplanung
Planungs- und Rechtssicherheit schaffen

– Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes hat die Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung eingeführt. Der Gemeinde- und Städte-Bund fordert die Landesregierung angesichts knapper Umsetzungsfristen auf, zügig den rechtlichen Rahmen für die Umsetzung im Land und damit Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen. Erforderlich sei ein Landesgesetz, das auch die formale Aufgabenübertragung regelt. Im Falle der Ortsgemeinden sollten die Verbandsgemeinden die Planung gebündelt vornehmen. Zudem müsse eine kostendeckende Finanzierung für alle mit der kommunalen Wärmeplanung verbundenen Maßnahmen sichergestellt werden. Zweck der Wärmeplanung sei es, Strategien für die zukünftige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien zu entwickeln. Dabei gelte es vor allem, die Orte oder Quartiere zu erkennen, …

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