Straßenreinigung ist Anliegersache

Die Straßenreinigung ist aufgrund der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Budenheim vom 14. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2015, auf die Anlieger übertragen. Die Satzung kann auf der Homepage der Gemeinde Budenheim eingesehen werden.

Die Straßenreinigungspflicht nach § 4 der Satzung umfasst unter anderem das Säubern der Straßen, insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, und auch die Säuberung der Straßenrinne. Kehricht ist unverzüglich nach der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren in Kanäle oder …

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