Ferienjobs und Steuern
Ein Ferienjob bleibt meistens steuerfrei

In den Sommermonaten nutzen viele Schülerinnen, Schüler und Studierende die Gelegenheit, ihr erstes eigenes Geld zu verdienen oder ihr Taschengeld aufzubessern. Dabei sammeln sie nicht nur wertvolle Berufserfahrungen, sondern stoßen auch oft auf steuerliche Fragen. Grundsätzlich müssen für einen Ferienjob Steuern gezahlt werden. Doch, so das Finanzamt Bingen-Alzey in einer Pressemitteilung, in den meisten Fällen werden diese durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung im Folgejahr wieder vom Finanzamt zurückerstattet.

Wenn Schülerinnen, Schüler oder Studierende mehr als 1.402 Euro im Monat oder 46,83 Euro pro Tag verdienen, fällt in der Steuerklasse I Lohnsteuer an. Die gute Nachricht …

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