Fristen beachten
Grundsteuer: Anzeige von Änderungen erforderlich

Das Landesamt für Steuern erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret muss, wenn sich nach dem 1. Januar 2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.

In folgenden Fällen ist eine Änderungsanzeige z. B. erforderlich: erstmalige Bebauung, Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss, Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche, Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume und die Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland).

Änderungen der …

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