Urlaubszeit ist Einbruchszeit
Ratgeber: Wann zahlt die Hausratversicherung?

Die Urlaubszeit ist beliebt für Wohnungseinbrüche. "Eine Hausratversicherung kommt für entstandene Schäden auf, wenn der Einbruch gewaltsam verübt wurde, beispielsweise mit Werkzeugen wie Brechstange oder Dietrich", so Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Auch wenn mit Hilfe eines vorher geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels eingebrochen wurde, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen." Kein Versicherungsschutz besteht hingegen, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte oder der Täter etwa durch eine offene Terrassentür in die Wohnung eindringen konnte.

"Wer einen elektronischen Zugang zur …

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