Beschluss für Bebauungsplan „Rauenthal Nord“
Nun folgt eine Bürgerversammlung, Plan wird diskutiert

Eltville. (ak) – Für den Bereich „Rauenthal Nord“ muss laut Baugesetzbuch ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in der Flur 40 der Gemarkung Rauenthal und wird begrenzt – im Norden durch die Pferdehalle an der „Großen Straße“ und dem neuen Friedhof, – im Osten durch das Grundstück des Stadtwaldes „Im Borngraben“, – im Süden durch die Anwesen „Abt-Molitor-Straße“ 27, 28, 40, 41 und 43 sowie „Vor dem Kaltenborn“ 1 und 3, – im Westen durch die Gartengrundstücke westlich der Anwesen „Auf der großen Straße“ 2 bis 12 und weiter bis zur Pferdehalle.

Ziel und Zweck dieser Planung ist die städtebauliche Neuordnung des Gewerbegebietes und eine Siedlungserweiterung.

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