Recht & Finanzenseit: 1 Jahr 8 Wochen
Verwaltungsgericht: Bei Tilgung in Raten ist Negativeintrag zu löschen
Rheingau. (mg) –
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass ein SCHUFA-Negativeintrag, der durch ein Inkassounternehmen gemeldet wurde und der auf einer Forderung beruht, die der Schuldner durch Ratenzahlung tilgte, rechtswidrig ist und gelöscht werden muss.
Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Klägers, einen Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG zu löschen. Die SCHUFA ist eine private Wirtschaftsauskunftei. Der Kläger geriet mit einem Kreditkartenkonto in Zahlungsschwierigkeiten. Die Bank beauftragte nach der Kündigung dieses Kontos ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine …