Recht & Finanzenseit: 1 Jahr 50 Wochen
Buchvorstellung
Rheingau. (mg) – Autor Alexander Hagelüken meldet sich mit einem provokativen Debattenbeitrag zu Wort: Wir sterben später. Wir sind länger gesund. Wir arbeiten immer weniger körperlich. Berufliche Tätigkeit hält uns geistig fit. Und – wir dürfen den Wohlstand des Landes nicht zugunsten der Alten umverteilen. Denn die wenigen Jungen können die Last nicht allein tragen. Daher fordert er: „Lasst uns länger arbeiten!“ Dann reicht es für alle.
Seine Thesen belegt er in dem Buch mit Beispielen.
Recht & Finanzenseit: 2 Jahre 21 Wochen
Urteil: Steuervorteil für Immobilie kein Selbstläufer
Rheingau. (mg) – Eigentümer sollten die Geduld des Finanzamts nicht überstrapazieren. „Wer eine Immobilie allzu lange leer stehen und keine nachhaltigen Bemühungen zur Vermietung oder Instandsetzung des Objekts erkennen lässt, kann auch die laufenden Kosten nicht steuerlich geltend machen„, warnt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt mit Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. IX R 17/16).
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Vermietung einer leerstehenden Wohnung anfallen, sind in der Regel als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden können. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht. Die ist aber nach Ansicht der obersten Finanzrichter dann nicht gegeben, wenn die Immobilie jahrelang in einem Zustand ist, in dem sie objektiv nicht vermietet werden kann.
Recht & Finanzenseit: 2 Jahre 21 Wochen
Barrierefreies Wohnen
Seit 9. August gibt es wieder 6.250 Euro Zuschuss für altersgerechte Umbauten
Rheingau. (mg) – Bezahlbaren Wohnraum in Ballungsgebieten zu finden, wird für immer mehr Menschen eine Herausforderung. Gleichzeitig steigt das Alter der Gesamtbevölkerung von Jahr zu Jahr. Prognosen gehen davon aus, dass 2060 jeder dritte Bundesbürger über 65 Jahre alt sein wird. Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau empfiehlt Eigenheimbesitzern daher, bei einer energetischen Sanierung künftig auch die Barrierefreiheit einzuplanen. Das senkt die Kosten, da dann keine Doppelarbeiten anfallen.
Recht & Finanzenseit: 2 Jahre 21 Wochen
Es liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, wenn Eltern ihr dreieinhalbjähriges Kind abends schlafen legen und dieses später unbemerkt das Badezimmer überschwemmt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass eine lückenlose Überwachung hier nicht erforderlich gewesen sei (Az. I-4 U 15/18).
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, legten die Eltern ihren dreieinhalbjährigen Sohn abends schlafen. Unbemerkt war dieser kurze Zeit später wieder aufgestanden, um die Toilette aufzusuchen. Die Kombination aus zu viel Toilettenpapier und einem verhakten Spülknopf sorgte allerdings dafür, dass das Badezimmer kurz darauf unter Wasser stand und auch die darunter liegende Wohnung in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Wohngebäudeversicherung weigerte sich den Schaden in voller Höhe zu begleichen und argumentierte, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.
Recht & Finanzenseit: 2 Jahre 21 Wochen
Weniger Ärger unter Wohnungseigentümern
Rheingau. (mg) – Bei Schäden am Sondereigentum kann ein einzelner Wohnungseigentümer seine Verwaltung direkt verklagen, wenn diese Beschlüsse schlecht oder überhaupt nicht umsetzt. Das hat der BGH in einem aktuellen Urteil (8.6.2018, Az. V ZR 125/17) erstmals höchstrichterlich entschieden. Aufgrund fehlender Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz und uneinheitlicher Rechtsprechung war bisher ungeklärt, ob Wohnungseigentümer gegen ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder gegen den Verwalter vorgehen mussten.
Mit dieser Grundsatzentscheidung werden Konfliktsituationen durch Klagen gegen die eigene WEG künftig seltener. Der BGH stärkt die Rechte der einzelnen Eigentümer, die sich nunmehr schneller und einfacher durchsetzen lassen. WEGs profitieren, da sie gegenüber ihren Mitgliedern nicht länger für Fehler der Verwaltung einstehen müssen. Wohnen im Eigentum e.V.
Recht & Finanzenseit: 2 Jahre 49 Wochen
Antwort auf den demografischen Wandel
Rheingau. (mg) – Dank der immer besseren medizinischen Versorgung und der Entwicklung neuer Medikamente werden Menschen in Deutschland immer älter. Während die Gesamtbevölkerung schrumpft, steigt der Anteil älterer Bundesbürger. Die eigentlich positive Entwicklung führt so auch zu einem steigenden Bedarf an Pflegeplätzen. Anfang dieses Jahres teilte das Statistische Bundesamt mit, dass im Dezember 2015 rund 2,86 Millionen Personen auf Pflege angewiesen waren. Schon heute kann der Pflegeplatzbedarf in vielen Regionen nicht mehr gedeckt werden. Mit Investitionen in Immobilien für ältere und pflegebedürftige Menschen können private Personen als Antwort auf den demografischen Wandel soziale Verantwortung übernehmen und benötigte Pflege- sowie Arbeitsplätze schaffen.