Bebauungsplan für private Photovoltaikanlage
Stadtverordnete heben den bestehenden Baugebietsplan Espenschied auf

Für das Grundstück Gemarkung Espenschied, Flur 1, Flurstück 47/7 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans im Parallelverfahren unter Berücksichtigung der Anpassung der Ziele der Raumordnung beschlossen. Die Kosten des Verfahrens wird der Investor tragen. Angeschlossen wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag.

Die Eigentümer des neuen Grundstücks in der Otto-Korn-Straße möchten auf der Fläche von 809 Quadratmetern eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichten und für den privaten Gebrauch betreiben. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im derzeit geltenden Flächennutzungsplan als Ackerland dargestellt, …

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