Neue Regelung zum 1. April
Bewohnerparkausweis nicht nur für Kernstadtbewohner

Gemäß dem Haupt- und Finanzausschuss hat die Stadtverordnetenversammlung die Änderung der Satzung über die Gebührenautomaten in der Stadt Lorch beschlossen. Für die 2021 beschlossene und bereits 2022 geänderte Satzung tritt nun eine dritte Fassung zum 1. April in Kraft. Grund war, dass sich Beschwerden von Lorcher Bürgerinnen und Bürgern häuften. Es war von Ungleichbehandlung die Rede. In der Sachdarstellung der Beschlussvorlage heißt es: „Pendler aus den Höhengemeinden bekommen einen Bewohnerparkausweis, die aus der Kernstadt und Lorchhausen nicht. Bewohner aus dem Oberweg bekommen einen Ausweis, aus dem Römerberg oder der Langgasse, wo es auch an Parkmöglichkeiten mangelt, aber nicht. Bürger, die …

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