Tore für einen sicheren Spielplatz
Tempo-30-Zone für ein Teilstück der Taunusstraße

Zum Bewohnerparken in der Satzung über die Gebühren an Parkraumautomaten in Lorch in der von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden 1. Änderungssatzung heißt es, dass für die bewirtschafteten Parkflächen der genannten Parkflächen beim Ordnungsamt der Stadt Lorch Bewohnerparkausweise beantragt werden können. Die zur Verfügung stehenden Flächen in den Bereichen sind gekennzeichnet. Die Gebühren betragen 30 Euro pro Jahr. Die Gebühren für Änderungen, Umtausch oder Ersatzausstellung betragen 10 Euro. Der Ortsbeirat hat die 1. Änderungssatzung zur Kenntnis genommen, in der es weiterhin heißt: „Antragsberechtigt sind Bewohner, die mit Hauptwohnsitz in Lorch am Rhein oder den Ortsteilen von …

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