Unsichere Straßenquerung bleibt vorerst
Ortsbeirat nimmt Kenntnis, zufrieden gibt er sich nicht

Keine positive Rückmeldung für eine Querungshilfe über die B 42 hinweg zum rheinseitigen Fahrrad- und Gehweg entlang des Rheins vor Lorchhausen. Einen entsprechenden Antrag hatte der Ortsbeirat an die Verkehrsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises gestellt, nachdem bereits die Einrichtung eines Überholverbots im Bereich der B 42 / Wasem abgelehnt wurde. Der Ortsbeirat hatte erkannt, dass mit der öffentlichkeitswirksamen Eröffnung und Bewerbung des Radweges entlang der B 42 der Fußgänger- und Radfahrerverkehr auf diesem stark zugenommen und damit auch die Anzahl derer, die B 42 im Bereich Lorchhausen zu Fuß oder per Rad queren wollen. Mit dem Wegfall der Geschwindigkeitsmessanlage in Lorchhausen …

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