2G-Regel in Arbeitsagentur

Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem …

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