Bundesweiter Warntag
Minister: Bürger regelmäßig für Gefahrenlagen sensibilisieren
Rheingau. (ep) –
Am 10. September heulen zum bundesweiten Probealarm ab 11 Uhr auch im Rheingau die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Warntages ist es, die Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder WarnApps auf Smartphones, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 11 Uhr als auch für die Entwarnung um 11.45 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
Innenminister Roman Poseck: „Die aktuelle Sicherheitslage führt uns vor Augen, wie wichtig es ist, dass wir die Bevölkerung im Ernstfall schnell, zuverlässig und verständlich erreichen können. Genau dafür ist der Warntag da. Er macht die verschiedenen Warnmittel bekannt, testet die vorhandenen Strukturen und gibt den Bürgern die Möglichkeit, sich mit den Warnsignalen und den Abläufen vertraut zu machen."
Hessen investiert unter anderem mit 2,1 Millionen Euro in die Ertüchtigung der kommunalen Sirenen. Darüber hinaus haben Bund und Länder gemeinsame Förderprogramme für die Erneuerung und den Ausbau des Sirenennetzes aufgelegt. Seit 2021 stehen den hessischen Gemeinden dafür gemeinsam von Bund und Land insgesamt 12 Millionen Euro zur Verfügung.
Der bundesweite Warntag
Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“. In Kommunen, in denen zwar Sirenen vorhanden sind, diese derzeit aber noch nicht das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ auslösen können, da die technische Umstellung noch nicht abgeschlossen ist, soll im Rahmen des Warntages ersatzweise das Signal „Feueralarm“ ausgelöst werden.
Erstmals erfolgt hier – nach den landesweiten Probealarmen im Frühjahr 2026 – nun auch bundesweit eine Entwarnung über Cell-Broadcast. Um hierbei eine erneute, nicht unterdrückbare akustische Warnung zu vermeiden, ist die Entwarnung als Gefahreninformation (niedrigste Warnstufe) implementiert. Dies kann zur Folge haben, dass – je nach persönlicher Einstellung des Smartphones – die Entwarnung aber nur mit einem Systemton oder auch überhaupt nicht erfolgt. Zur Vermeidung von Letzterem wird empfohlen, Cell-Broadcast am Smartphone auch für die Warnstufe 3 zuzulassen.


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