Maskenpflicht in belebten Bereichen
Ohne die Gastronomie kommen nur wenige Besucher nach Rüdesheim

Rüdesheim. (ak) – Seit dem 2. November gibt es auch in Rüdesheim eine Maskenpflicht. Sie gilt täglich von 11 bis 22 Uhr und umfasst den Bereich der Rheinstraße von der Einmündung der Grabenstraße bis zur Einmündung der Oberstraße, die Drosselgasse, die Oberstraße, die Germaniastraße bis zur Steingasse, die Marktstraße und „Am Markt“, die Kirchstraße sowie die Grabenstraße.

Bisher gab es nur eine Empfehlung vom Kreis in belebten Bereichen eine Maske zu tragen.

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