Steuertipp
Steuerbefreiung für Smartphones

Rheingau. (mg) – Bereits jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet gelegentlich oder überwiegend von zuhause aus, ergab die kürzlich veröffentlichte repräsentative Umfrage eines Meinungsforschungsinstituts. Da kommt die vom Gesetzgeber im Mai dieses Jahres beschlossene erweiterte Steuerbefreiung für die Nutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte gerade recht. Denn natürlich ist es unabdingbar, dass der Arbeitnehmer, wenn er von zu Hause aus tätig wird, mit modernen Geräten und einer unternehmenskompatiblen Hard- und Software arbeiten kann, um den reibungslosen Informationsaustausch sicherzustellen.

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