Förderbedingungen für Heizkesseltausch
Zukunft Altbau: Finanzieller Anreiz für klimafreundliche Heizungen

Heizkessel müssen laut Gebäudeenergiegesetz nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer diese Frist bislang überschritten, blieben ihnen beim Einbau einer neuen Heizung Bundesfördermittel verwehrt. Seit diesem Jahr ist das anders: Zuschüsse sind nun auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Förderbedingung hat sich mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ am 1. Januar 2021 geändert. Der Tausch der alten Heizung gegen ein klimafreundliches Modell wird mit 20 bis 50 Prozent bezuschusst. Wie hoch die Förderung …

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